Lineare Abschreibung (AfA)
PV-Anlagen können linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die steuerliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.
Lineare Abschreibung
Bei linearer Abschreibung können Sie jährlich 5% (1/20) der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.
Beispiel bei Investition von 200.000 €:
10.000 € / Jahr
über 20 Jahre
Die Abschreibung beginnt im Jahr der Inbetriebnahme. Bei Anschaffung im Laufe des Jahres erfolgt die Abschreibung monatsgenau.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Mit dem IAB können Sie bereits BEVOR Sie die PV-Anlage kaufen, bis zu 50% der geplanten Investitionskosten steuerlich absetzen.
Sofortabzug möglich
bis 50%
der geplanten Investitionskosten
Maximalbetrag
200.000 €
pro Wirtschaftsjahr
Der IAB kann bis zu 3 Jahre vor der Investition geltend gemacht werden und muss innerhalb von 3 Jahren nach Geltendmachung durch die tatsächliche Investition 'aufgelöst' werden. Maximum: 200.000 € pro Wirtschaftsjahr.
Praxisbeispiel IAB
Bei einer geplanten Investition von 200.000 € können Sie bereits im Vorjahr 100.000 € (50%) als Betriebsausgabe absetzen. Bei einem Steuersatz von 30% entspricht das einer Steuerersparnis von 30.000 € - noch bevor Sie die Anlage überhaupt gekauft haben.
Sonder-AfA (Sonderabschreibung)
Zusätzlich zur linearen AfA können kleine und mittlere Unternehmen eine Sonder-AfA in Anspruch nehmen.
- ✓Jahr 1-5: 20% Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen AfA
- ✓Zusätzlich: Kann mit linearer AfA und IAB kombiniert werden
- ✓Vorteil: Deutlich schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren
Vorsteuerabzug
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie die Vorsteuer aus dem PV-Kauf sofort geltend machen.
Sofort rückerstattbar
Bei einer Investition von 200.000 € netto zahlen Sie 238.000 € brutto (inkl. 19% MwSt.). Die 38.000 € Vorsteuer erhalten Sie vom Finanzamt zurück.
Beispiel bei Investition von 200.000 € (brutto 238.000 €):
38.000 €
Vorsteuer sofort zurück
Im Gegenzug müssen Sie auf selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen. Dennoch ist der Vorsteuerabzug in den meisten Fällen vorteilhaft.
Gewerbesteuerbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen können PV-Anlagen von der Gewerbesteuer befreit sein.
Wenn die PV-Anlage Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder die installierte Leistung bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kann eine Gewerbesteuerbefreiung in Frage kommen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Steuerberatung empfohlen
Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die optimale steuerliche Gestaltung für Ihr Projekt zu finden.