KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien – Standard
Der KfW-Kredit 270 ist das wichtigste Finanzierungsinstrument für gewerbliche PV-Anlagen. Er bietet zinsgünstige Finanzierung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.
Konditionen KfW 270
- ✓Zinssatz: ab 1,00% effektiv p.a. (abhängig von Bonität)
- ✓Kreditbetrag: bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben
- ✓Laufzeit: 5, 10 oder 20 Jahre
- ✓Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1-3 Jahre möglich
Der Antrag wird über Ihre Hausbank gestellt. Die Bank prüft die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Wichtig: Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden.
EEG-Einspeisevergütung
Für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten Sie eine garantierte Vergütung über 20 Jahre. Die Höhe hängt von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab.
Dachanlagen bis 40 kWp
~8,1 Cent/kWh
pro kWh eingespeist
Dachanlagen 40-750 kWp
~7,1 Cent/kWh
pro kWh eingespeist
Die Vergütungssätze werden quartalsweise angepasst (Degression). Für gewerbliche Anlagen lohnt sich meist ein hoher Eigenverbrauch kombiniert mit Teileinspeisung.
Regionale Förderprogramme
Zusätzlich zu bundesweiten Programmen gibt es regionale Förderungen, die je nach Standort variieren:
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für Batteriespeicher und innovative Energiekonzepte über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Hamburg
Hamburg fördert PV-Anlagen und Speicher über das Programm 'Unternehmen für Ressourcenschutz' mit bis zu 40% Zuschuss.
Niedersachsen
Niedersachsen unterstützt gewerbliche Energieeffizienz-Maßnahmen inklusive PV-Anlagen über die NBank.
Förderung für Batteriespeicher
Batteriespeicher werden oft separat gefördert, da sie den Eigenverbrauch erhöhen und zur Netzstabilität beitragen.
Viele Bundesländer bieten spezielle Speicherprogramme mit Zuschüssen von 200-500 €/kWh Speicherkapazität. Auch der KfW-Kredit 270 kann für Speicher genutzt werden. Informieren Sie sich über aktuelle Programme in Ihrer Region.
Wichtige Hinweise
Fördermittel beantragen VOR Installation: Die meisten Förderprogramme müssen VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag ist in der Regel nicht möglich.
Kombination möglich: Verschiedene Förderprogramme können oft kombiniert werden (z.B. KfW-Kredit + EEG-Vergütung + regionale Zuschüsse).